Produkte

# Voice

Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen

Gültig ab 1. 1.2019

1. Leistungsbeschreibung

VB erbringt im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten VB Festnetz Voice nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VB, sowie nach den für diese Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, insoweit hier keine von diesen abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen werden, samt allfälligen Individualvereinbarungen.

Kunden, die in einem aufrechten Vertragsverhältnis hinsichtlich eines Produktes DSL Internet, INTERNET WOHNPARK oder Business Richtfunk Etherlink oder BusinessPark Fiber Etherlink stehen, haben die Möglichkeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Voraussetzungen sowie abhängig vom jeweiligen Endgerät des Kunden ein VB Festnetz Voice zu beziehen.

1.1 Geographischen Rufnummer

Festnetztelefonie mit einer geographischen Rufnummer, wobei die Sprachübertragung mittels Voice over IP (VoIP) erfolgt.

Die Nutzung der Festnetztelefonie (VoIP) auf einem anderen als dem ortsfesten Netzabschlusspunkt am Kundenstandort ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat die Wahl eine bestehende geografische Rufnummer zu behalten oder eine neue geografische Rufnummer zugewiesen zu bekommen. VB kann Rufnummer und technische Ausgestaltung des Anschlusses bei Änderungen der Rechtslage sowie aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ändern. Alle Rufnummernänderungen werden dem Kunden vorher bekanntgegeben.

HINWEIS: Für die Funktionalität der Endgeräte (Router, Modem etc.) ist deren Stromversorgung plus deren Einschaltung notwendig. Ohne Stromversorgung funktioniert die Festnetztelefonie nicht.

1.2 Ortsunabhängige Festnetznummer

Festnetztelefonie mit einer ortsunabhängige Rufnummer, die Sprachübertragung erfolgt mittels Voice over IP (VoIP). 

HINWEIS: Einheitliche Europäische Notrufnummer: 112

2 Teilnehmerverzeichnis/Telefonbuch

2.1 Standardeintrag

Kunden von VB können mit Familiennamen und Vornamen, akademischem Grad, bei Unternehmen mit der Firma, Anschrift, Rufnummer(n) und einfachen Ergänzungen (Berufstitel, sen., jun., Fax, allgemeine Standortbezeichnung wie Filiale, Whg., Büro, Rufname, Berufsbezeichnung, Vorname einer zweiten Person) in ein Teilnehmerverzeichnis aufgenommen. Die Form des Eintrages bleibt VB überlassen bzw. ist vom Herausgeber des Telefonbuches abhängig.

2.1 Änderungen

Änderungen der für die Standardeinträge im Teilnehmerverzeichnis verwendeten Daten werden im Teilnehmerverzeichnis von VB innerhalb von 14 Werktagen ab Eingang der Bekanntgabe aktualisiert. Die Änderungen werden entsprechend auch an den Herausgeber des allgemeinen Telefonbuches weitergeleitet. Entscheidend für die Berücksichtigung ist die Einhaltung des Redaktionsschlusses, die vom jeweiligen Bundesland abhängt und beim Herausgeber des Telefonbuchs erfragt werden kann. Änderungen müssen mindestens vier Wochen vor Ende des Redaktionsschlusses bei VB bekannt gegeben werden.

2.2 Rufnummernunterdrückung

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rufnummernunterdrückung für abgehende Anrufe zu beantragen. Bei abgehenden Rufen wird die Anzeige der Rufnummer beim Gerufenen unterdrückt, der Gerufene kann dadurch den Rufenden nicht anhand seiner Rufnummer identifizieren. Abgehende Rufe zu Notrufnummern sind von der Rufnummernunterdrückung ausgenommen.

Folgende Funktionen werden unterstützt:

  • Rufnummernunterdrückung fallweise
  • Rufnummernunterdrückung permanent
  • Rufnummernunterdrückung fallweise aufheben

3 Entgeltbestimmungen

Alle angeführten Entgelte in EUR sind  exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben

3.1 Einmalige Entgelte

Rufnummern-Portierung 29 €

3.2 Monatliche Entgelte

Mindestumsatz 5 € / Monatoder

Grundentgelt 3 € / Monat

3.3  Beschreibung der Verbindungsentgelte

Die Höhe des Verbindungsentgeltes ist von der Destination sowie der Verbindungsdauer abhängig.

Die Höhe des Verbindungsentgeltes wird Sekunden-genau abgerechnet.

3.4 Notrufdienste

Verbindungen zu Kurzrufnummern zu Notrufdiensten (112, 122, 128, 133, 140, 141, 142, 144, 147) sind entgeltfrei.

3.5 Frei kalkulierbare Mehrwertdienste:

Für Verbindungen zu Rufnummern für frei kalkulierbare Mehrwertdienste (Bereichskennzahlen 090x, 093x) gelten gesonderte Verbindungsentgelte. Bei einem eventtarifierten Dienst (0901, 0931) handelt es sich um einen Dienst, bei dem ein bestimmtes zeitunabhängiges Entgelt für die einmalige Inanspruchnahme des angebotenen Dienstes verrechnet wird.

Destination Preis €   Destination Preis €
AUSTRA Festnetz 0,025   LITAUEN 0,05
AUSTRIA private Netze 0,035   LITAUEN-Mob 0,25
AUSTRIA Mobil 0,1   LUXEMBURG 0,07
090x, 093x  variabel   LUXEMBURG-Mob 0,25
AFGHANISTAN 0,74   MACAO 0,41
ÄGYPTEN 0,41   MADAGASKAR 0,74
ALBANIEN 0,25   MALAWI 0,74
ALBANIEN-Mob 0,25   MALAYSIEN 0,41
ALGERIEN 0,41   MALEDIVEN 0,74
ANDORRA 0,21   MALI 0,74
ANDORRA-Mob 0,32   MALTA 0,05
ANGOLA 0,41   MALTA-Mob 0,25
ANGUILLA 0,74   MAROKKO 0,41
ANTARKTIS 1,2   MARSHALL INSELN 2,5
ANTIGUA UNDBARBUDA 0,74   MARTINIQUE 0,41
ÄQUATORIALGUINEA 0,74   MAURITANIEN 0,74
ARGENTINIEN 0,21   MAURITIUS 0,74
ARGENTINIEN-Mob 0,32   MAZEDONIEN 0,21
ARMENIEN 0,41   MAZEDONIEN-Mob 0,32
ARUBA 0,74   MEXIKO 0,41
ASERBAIDSCHAN 0,41   MIKRONESIEN 0,74
ÄTHIOPIEN 0,74   MOLDAWIEN 0,41
AUSTRALIEN 0,21   MONACO 0,16
AUSTRALIEN-Mob 0,32   MONACO-Mob 0,25
BAHAMAS 0,74   MONGOLEI 0,74
BAHRAIN 0,41   MONTENEGRO 0,25
BANGLADESCH 0,74   MONTENEGRO-Mob 0,25
BARBADOS 0,74   MONTSERRAT 0,74
BELARUS 0,21   MOSAMBIK 0,74
BELARUS-Mob 0,32   MYANMAR 0,74
BELGIEN 0,05   NAMIBIA 0,74
BELGIEN-Mob 0,19   NAURU 2,5
BELIZE 0,74   NEPAL 0,74
BENIN 0,74   NEUKALEDONIEN 0,74
BERMUDA 0,41   NEUSEELAND 0,21
BHUTAN 0,41   NEUSEELAND-Mob 0,32
BOLIVIEN 0,74   NICARAGUA 0,74
BOSNIEN-HERZEG. 0,16   NIEDERLANDE 0,05
BOSNIEN-HERZEG.-Mob 0,25   NIEDERLANDE-Mob 0,25
BOTSWANA 0,41   NIEDERL. ANTILLEN 0,6
BRASILIEN 0,21   NIGER 0,74
BRASILIEN-Mob 0,32   NIGERIA 0,74
BRUNEI 0,41   NIUE 2,5
BULGARIEN 0,05   NÖRDL. MARIANENI. 0,74
BULGARIEN-Mob 0,45   NORFOLK 2,5
BURKINA FASO 0,74   NORWEGEN 0,05
BURUNDI 0,74   NORWEGEN-Mob 0,25
CAYMAN INSELN 0,74   OMAN 0,74
CHILE 0,41   OST TIMOR 2,5
CHINA 0,21   PAKISTAN 0,74
CHINA-Mob 0,32   PALÄSTINA 0,21
COOK INSELN 2,5   PALÄSTINA-Mob 0,32
COSTA RICA 0,74   PANAMA 0,74
DÄNEMARK 0,05   PAPUA NEUGUINEA 0,74
DÄNEMARK-Mob 0,25   PARAGUAY 0,74
DEUTSCHLAND 0,05   PAZIFISCHE INSELN 2,5
DEUTSCHLAND-Mob 0,19   PERU 0,41
DIEGO GARCIA 2,5   PHILIPPINEN 0,41
DOMINIKA 0,74   POLEN 0,05
DOM.REPUBLIK 0,41   POLEN-Mob 0,25
DSCHIBUTI 0,74   PORTUGAL 0,05
ECUADOR 0,41   PORTUGAL-Mob 0,25
EL SALVADOR 0,74   PUERTO 0
ELFENBEINKÜSTE 0,74   REUNION UNDMAYOTTE 0,41
ERITREA 0,74   RUANDA 0,74
ESTLAND 0,05   RUMÄNIEN 0,05
ESTLAND-Mob 0,25   RUMÄNIEN-Mob 0,32
FALKLAND INSELN 0,74   RUS. FÖD. 0,21
FÄRÖER INSELN 0,41   RUS. FÖD.-Mob 0,32
FIDSCHI 0,74   SALOMONEN 2,5
FINNLAND 0,05   SAMBIA 0,41
FINNLAND-Mob 0,25   SAMOA (US) 2,5
FRANKREICH 0,05   SAMOA (WEST) 0,74
FRANKREICH-Mob 0,19   SAN MARINO 0,35
FRZ. GUYANA 0,41   SAO TOMEUNDPRINCIPE 2,5
FRZ.OLYNESIENP 0,74   SAUDI ARABIEN 0,41
GABUN 0,41   SCHWEDEN 0,05
GAMBIA 0,74   SCHWEDEN-Mob 0,25
GEORGIEN 0,41   SCHWEIZ 0,05
GHANA 0,41   SCHWEIZ-Mob 0,29
GIBRALTAR 0,41   SENEGAL 0,74
GRENADA 0,74   SERBIEN 0,16
GRIECHENLAND 0,05   SERBIEN-Mob 0,25
GRIECHENLAND-Mob 0,25   SEYCHELLEN 0,74
GRÖNLAND 0,74   SIERRA LEONE 2,5
GROSSBRITANNIEN 0,05   SIMBABWE 0,41
GROSSBRITANNIEN-Mob 0,19   SINGAPUR 0,21
GUADELOUPE 0,41   SINGAPUR-Mob 0,32
GUATEMALA 0,74   SLOWAKISCHE REP. 0,05
GUINEA 0,74   SLOWAKISCHE REP.-Mob 0,19
GUINEA BISSAU 2,5   SLOWENIEN 0,05
GUYANA 0,74   SLOWENIEN-Mob 0,29
HAITI 0,74   SOMALIA 2,5
HONDURAS 0,74   SPANIEN 0,05
HONGKONG 0,21   SPANIEN-Mob 0,25
HONGKONG-Mob 0,32   SRI LANKA 0,74
INDIEN 0,41   ST. HELENA 1,5
INDONESIEN 0,74   ST. KITTSU.NEVIS 0,74
IRAK 0,74   ST. LUCIA 0,41
IRAN 0,74   ST. PIERREU.MIQUELON 0,41
IRLAND 0,07   ST. VINCENT 0,41
IRLAND-Mob 0,25   SUDAN 0,74
ISLAND 0,41   SÜDAFRIKA 0,21
ISRAEL 0,21   SÜDAFRIKA-Mob 0,32
ISRAEL-Mob 0,32   SURINAME 0,74
ITALIEN 0,05   SWASILAND 0,41
ITALIEN-Mob 0,19   SYRIEN 0,74
JAMAIKA 0,74   TADSCHIKISTAN 0,41
JAPAN 0,21   TAIWAN 0,21
JAPAN-Mob 0,32   TAIWAN-Mob 0,32
JEMEN 0,74   TANSANIA 0,74
JORDANIEN 0,41   THAILAND 0,41
JUNGFERNINS. (UK) 0,74   TOGO 0,74
JUNGFERNINS. (US) 0,21   TONGA 1,2
KAMBODSCHA 0,74   TRINIDAD UNDTOBAGO 0,74
KAMERUN 0,74   TSCHAD 0,74
KANADA 0,05   TSCHECHIS. REP. 0,05
KAP VERDE 0,74   TSCHECHIS. REP.-Mob 0,19
KASACHSTAN 0,74   TÜRKEI 0,21
KATAR 0,41   TÜRKEI-Mob 0,32
KENIA 0,74   TUNESIEN 0,41
KIRGISISTAN 0,74   TURKMENISTAN 0,41
KIRIBATI 2,5   TURKS U.CAICOSINSELN 1,2
KOLUMBIEN 0,41   TUVALU 2,5
KOMOREN 0,74   UGANDA 0,74
KONGO 0,74   UKRAINE 0,21
KOREAREP.(SÜD) 0,21   UKRAINE-Mob 0,32
KOREAREP.(SÜD)-Mob 0,32   UNGARN 0,05
KOREAV.REP.(NORD) 1   UNGARN-Mob 0,17
KROATIEN 0,16   URUGUAY 0,74
KROATIEN-Mob 0,25   USA 0,05
KUBA 0,85   USBEKISTAN 0,21
KUWAIT 0,41   VANUATU 2,5
LAOS 0,74   VATIKAN 0,16
LESOTHO 0,74   VENEZUELA 0,41
LETTLAND 0,05   VER. ARAB.EMIRATE 0,41
LETTLAND-Mob 0,25   VIETNAM 0,74
LIBANON 0,74   WALLIS UNDFUTUNA 2,5
LIBERIA 0,74   ZENTRALAFR. REP. 0,74
LIBYEN 0,41   ZYPERN (Griechisch) 0,05
LIECHTENSTEIN 0,05   ZYPERN (Türkisch) 0,05
LIECHTENSTEIN-Mob 0,39   ZYPERN-Mob 0,25

3.4 Servicemanagement

Fehler in den zentralen Komponenten im VB Netzwerk werden von VB von Montag bis Sonntag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr überwacht und behoben (Regelentstörungszeit). Eine proaktive Verständigung des Kunden über eine eventuelle Störung ist derzeit nicht vorgesehen.

Falls eine Störung den Tausch eines Endgerätes erforderlich macht, sendet VB innerhalb von 5 Werktagen ein kostenloses Ersatzmodem an den Kunden (Send & Repair).

Voraussetzung für den kostenlosen Austausch ist jedoch, dass der Kunde alle von einer Störung betroffenen Endgeräte spätestens mit Erhalt der Austauschgeräte in ordnungsgemäßem Zustand (siehe Kapitel Endgeräte) mit einer Fehlerbeschreibung und einer entsprechenden Schutzverpackung an folgende Adresse sendet:

Video-Broadcast GmbH
Romberggasse 3
A-1230 Wien

Service Hotline +43 1 999 3333

Nicht von VB gelieferte Endgeräte sind vom Servicemanagement ausgenommen!

Sollten die von der Störung betroffenen Endgeräte nicht innerhalb von 30 Tagen (Datum des Poststempels) nach Erhalt des Austauschgerätes bei VB eintreffen oder ist die Störung durch einen Schaden am Endgerät, der vom Kunden zu vertreten ist, verursacht worden, verrechnet VB den Zeitwert des Austauschgerätes.

4 Kontakt

Video-Broadcast GmbH
Romberggasse 3
A-1230 Wien

# SDSL Internet

Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen

Gültig ab 1. 1.2019

1 Leistungsbeschreibung

Video-Broadcast GmbH (VB) erbringt im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten SDSL Internet nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen VB in der jeweils geltenden Fassung, sowie nach den maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, insoweit hier keine von diesen abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, samt allfälligen Individualvereinbarungen.

Beim Produkt SDSL Internet handelt es sich um eine IP-basierende Datenkommunikationslösung. Die auf IP basierende Infrastruktur von VB ermöglicht die Verwendung verschiedener - auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zugeschnittenen – Transportmedien zur Anbindung an das Internet. Die IP Infrastruktur von VB kann von Kunden auch als "Access Network" für ihre Dienste genutzt werden. Es verbindet z.B. Unternehmensstandorte oder Internetendkunden mit einem VB Access Node (POP) (POP=Point of Presence) und führt sie von dort über das IP Backbonenetz der VB  an weitere Unternehmensstandorte heran.

2 Zugangsarten SDSL Internet

Im Rahmen von SDSL  Internet stellt VB eine Anbindung an das Internet zur Verfügung.

Übergabeschnittstelle ist ein Ethernet-Interface auf einem Standardrouter. Die Authentifizierung erfolgt automatisch durch den Router. Gemäß den Entgeltbestimmungen VB Business Internet wird ein einmaliges Herstellungsentgelt samt einem monatlich anfallenden Zugangsentgelt fällig.

3 Produkt

Folgende Produktausprägungen von VB Business Internet stehen dem Kunden dabei zur Auswahl:

DSL Pakete Beschreibung

Das Service umfasst den SDSL–Zugang von einem Endkunden von VB in den SDSL-Ausbaugebieten von A1 zu einem Übergangspunkt als Internet Zubringer Service, welches mit einer wie oben angeführten maximalen Datenübertragungskapazität (in kbit/s) nur für die Anwendung im Internetbereich zu verwenden ist. A1 ist bei der Planung und dem Design der Produkte von einem durchschnittlichen statistischen Overbooking Faktor von 1:5 für up- und downstream ausgegangen.

Die Realisierung von SDSL Internet  ist nur über eine eigens von der VB dafür neu herzustellende Leitungsführung möglich. Bei VB Business Internet (SDSL) begründet der Kunde gleichzeitig auch ein Vertragsverhältnis mit VB betreffend SDSL Zugangsleistung.

VB Business Internet (SDSL) kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen Machbarkeit realisiert werden.

Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet:

Bei der in der Tabelle angeführten Bandbreite handelt es sich um die maximale Bandbreite. Die maximale Bandbreite des Internetzugangs richtet sich nach dem gewählten Produkt und ist die technisch mögliche Bandbreite, die zumindest einmal täglich erreicht werden kann. Die maximale Bandbreite entspricht der beworbenen Bandbreite. Die normalerweise zur Verfügung stehende Download- und Upload-Geschwindigkeit ist jene Geschwindigkeit, die der Kunde zu 95 % der Zeit eines Tages erreicht.

Eine erhebliche Abweichung von der jeweiligen beworbenen Bandbreite kann Auswirkungen haben darauf, wie schnell Sie Informationen und Inhalte über Ihren Internetanschluss abrufen und verbreiten können bzw. wie schnell Sie Anwendungen und Dienste nutzen und bereitstellen können.

Die oben angeführten Bandbreiten werden über das von VB zur Verfügung gestellte Modem unter normalen Betriebsumständen (keine Betriebsstörungen aufgrund unvorhergesehener und vorübergehender Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder auf geplante und von uns vorab angekündigte und zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes erforderliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten an unserem Kabelnetz zurückzuführen) erreicht.

Messungen der zur Verfügung stehenden Bandbreite werden insbesondere von folgenden Faktoren erheblich beeinflusst:

  • Keine direkte Ethernet LAN-Verbindung zwischen Modem und Endgerät
  • Übertragungsart und Übertragungsstandard
  • Veraltete bzw. nicht aktualisierte Betriebssysteme
  • Veraltete bzw. nicht aktualisierte Hardware (zB Treiber; Netzwerkkarte)
  • Parallele Nutzung mehrerer Anwendungen (zB E-Mail Programme, Web Browser)
  • Paralleler Betrieb von Geräten, die eventuell auf das Internet zugreifen
  • Nutzung von Firewalls
  • Messung der Bandbreite zu Zielservern, die außerhalb unseres Netzes liegen

3.1 Auswirkungen von Volumenbeschränkungen

Alle VB Internetprodukte verfügen über ein unbeschränktes Datenvolumen (Datentransfervolumen „unlimited“). Es erfolgt keine Drosselung oder Sperre n ach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens. Das verbrauchte Datenvolumen hat daher keine Auswirkungen auf die Nutzung des Internetdienstes. Zur Absicherung der Netzintegrität und zum Schutz anderer Kunden behält sich VB das Recht vor, Anwender, die durch ihr Nutzungsverhalten die Netzintegrität gefährden oder andere Anwender in der Nutzung ihres Internet-Dienstes stören, in geeigneter Weise zur Einschränkung dieses Nutzungsverhaltens aufzufordern und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Es werden keine Verkehrsmanagement-Maßnahmen gem. TSM -VO durchgeführt. (Art. 4 Abs. 1 lit. a TSM-VO), ausgenommen wie in Pkt. 3.3 beschrieben.

Wir bieten Spezialdienste gem. Art. 3 Abs. 5 TSM-VO nicht an. (Art. 4 Abs. 1 lit. c TSM-VO)

3.2 Auswirkungen von Down- und Upload Geschwindigkeiten

Jedes VB Internetprodukt verfügt über eine unterschiedliche Bandbreite. Die nachstehenden Beispiele sollen anhand von typischen Internetdiensten einen Überblick über etwaige Auswirkungen von unterschiedlichen Down- und Upload Geschwindigkeiten geben.

Mit den angegebenen VB Internetprodukten können Sie alle typischen Internetdienste nutzen. Diese Übersicht berücksichtigt die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit und das unbeschränkteDatenvolumen:

3.3 Verkehrsmanagement Maßnahmen

Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann uns rechtlich verpflichten Ihren Anschluss zu überwachen oder den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren. Wenn wir verpflichtet werden eine Website zu sperren, kann diese Website nicht mehr über Ihren VB Anschluss erreicht werden kann.

Um die Integrität und Sicherheit unseres Netzes zu schützen setzen wir Verkehrsmanagement Maßnahmen ein. Besteht der Verdacht, dass die Integrität und Sicherheit unseres Netzes oder unserer Dienste gefährdet ist, filtern wir den schädigenden Datenverkehr aus dem Netz. Die Qualität Ihres Internetzugangsdienstes oder Ihre Privatsphäre werden dadurch nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil: Mit dieser Maßnahme schützen wir unser Netz und damit auch Ihren Internetzugangsdienst.

Zur Vermeidung von Netzüberlastungen analysieren wir unsere Netzwerkdaten auf aggregierter Ebene (anonymisiert). Der Datenverkehr wird auf Basis von statischen Daten ermittelt. Diese Maßnahme hilft uns, drohende Kapazitätsauslastungen rechtzeitig zu erkennen und den Netzausbau zu planen. Die Qualität Ihres Internetzugangsdienstes oder Ihre Privatsphäre werden dadurch nicht beeinträchtigt.

3.4 Überblick der Leistungen

VB Business Internet umfasst, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist - folgende Dienstleistungen:

  • Einrichtung und Nutzung der internationalen Connectivity von VB sowie der damit verbundenen Konfigurationen
  • Support Hotline
  • Standardrouter
  • Fixe IP-Adressen

3.5 Internationale Connectivity

Im Packet VB Breitband Pro Business ist die Einrichtung und Nutzung der internationalen Connectivity von VB sowie der damit verbundenen Konfigurationen enthalten.

3.6 Support Hotline

Der Kunde hat über eine eigene, für Business Kunden kostenlose Supporthotline die Möglichkeit, Beeinträchtigung des von der VB im Rahmen des Produktes VB Business Internet zur Verfügung gestellten Dienste, zu melden.

Service Hotline +43 1 999 333

3.7 Standardrouter

Standardmäßig ist die zur Verfügungsstellung eines Routers inkl. dessen Installation und Wartung beinhaltet. Der Router bleibt im Eigentum der VB  und wird mit einer Standardkonfiguration dem Kunden als Bestandteil der vereinbarten Dienstleistungen auf die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt.

3.8 Fixe IP-Adresse

Dem Kunden werden standardmässig eine fixe IP-Adressen zugewiesen. Sollte der Kunde weitere IP-Adressen benötigen, so kann er diese zusätzlich erwerben.

4 Herstellung

Die Herstellung des SDSL Zugangsservices von VB umfasst die Herstellung einer eigenen Anschlussleitung, die Montage einer RJ 11 Netzabschlussdose und den Anschluss des SDSL Endgerätes an die Netzabschlussdose. Die SDSL Zugangsleistung gilt als funktionstüchtig hergestellt, sobald anlässlich der Herstellung beim unden vor Ort der Einstieg auf eine Test Web-Site des ISP mittels eines Testaccounts gelingt. Eine Konfiguration des Internetzugangs am Endgerät (PC/Laptop) des Kunden ist nicht Bestandteil der Herstellung.

4.1 Kundenseitige Voraussetzungen für eine Internet Nutzung des SDSL Zugangsservices: 

  • Endgerät (PC oder Laptop) mit entsprechender Schnittstelle
  • Ethernet Schnittstelle (10BaseT) mit RJ45 Connector
  • TCP/IP Protokoll
  • DHCP oder PPPoE Client zwischen Kundenendgerät, SDSL Endgerät und Broadband Access Server - BRAS

Die Endgeräte müssen den Standards RFC 2637, RFC 768, RFC 793, RFC 791, RFC 1661 entsprechen.

5.     Entgeltbestimmungen

Alle angeführten Entgelte in EUR sind  exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die Entgelte in Euro ohne Umsatzsteuer (Nettoentgelte).

Die nachfolgenden Entgelte verstehen sich für eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, sofern nicht anders angegeben.

5.1 Monatliche Entgelte:

5.2 Herstellungs- bzw. Einrichtungsentgelte:

Für die Herstellung des SDSL Anschlusses sowie die Einrichtung des Internetzuganges am Kundenstandort werden die entsprechenden Aufwendungen nach Aufwand abgerechnet.

5.3 Ordentliche Kündigung des Vertrags

Unser Vertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen kann von Ihnen und von uns unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monat mit Wirkung zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung der Kündigungsfrist ist der Postaufgabestempel maßgeblich.

5.4 Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag zustande kommt. Die Mindestvertragsdauer ergibt sich aus Ihrem Einzelvertrag oder den für Ihr Produkt geltenden Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen. Mindestvertragsdauer bedeutet, dass unser Vertrag frühestens mit Wirksamkeit zum letzten Tag jenes Kalendermonats ordentlich gekündigt werden kann, in dem die Mindestvertragsdauer endet.

5.5 Außerordentliche Kündigung

Aus wichtigem Grund kann unser Vertrag von Ihnen oder von uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden.

Ein wichtiger Grund, der uns zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor,

  • wenn eine Voraussetzung für eine Sperre nach Punkt 7.3 der AGB VB gegeben ist, oder
  • bei natürlichen Personen: Todesfall
  • bei juristischen Personen: Liquidation.

Ein wichtiger Grund, der Sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt,liegt insbesondere vor, wenn

  • wir den in den für Ihr Produkt geltenden Leistungsbeschreibungen

enthaltenen Leistungsumfang trotz Ihrer nachgewiesenen schriftlichen Aufforderung in wesentlichen Punkten über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen nicht einhalten, oder

  • wir einseitige Vertragsänderungen nach § 25 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) vornehmen und diese Änderungen für Sie nicht ausschließlich begünstigend sind.

Wenn Sie den Vertrag dennoch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen, ist die Summe der offenen Grundentgelte, die bis zum frühestens möglichen ordentlichen Kündigungstermin entstehen würde, zu bezahlen.

Hinweis:

Für Kunden, die Unternehmer iS des § 1 KSchG sind, verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (Mindestbindung) die Vertragsbindung automatisch jeweils immer wieder um weitere 12 Monate (Verlängerungsbindung), sofern das Vertragsverhältnis vom Kunden nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirksamkeit zum Ablauf der jeweiligen Bindung (Mindestbindung, Verlängerungsbindung) ordentlich gekündigt wird. Im Falle einer - aus nicht von VB zu vertretenden Gründen – erfolgenden Vertragsbeendigung durch den Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder Verlängerungsbindung ist vom Kunden ein Restentgelt zu bezahlen.

5.6 Entschädigungs- oder Erstattungsregelung

Kurzfristige Unterbrechungen oder Störungen unserer Leistungen/Dienste im Ausmaß bis zu maximal einem Kalendertag pro Monat, die auf geplante und von uns vorab angekündigte Wartungs- oder Reparaturarbeiten an unserem Netz zurückzuführen sind, gelten nicht als Verletzung von vertraglichen Pflichten.

Wenn wir die vertraglich vereinbarte Leistungsqualität nach den für Ihr Produkt geltenden Leistungsbeschreibungen länger als einen vollen Kalendertag nicht erbringen, dann bekommen Sie von uns für die Dauer der Nichterbringung das anteilige Grundentgelt für die von der Unterbrechung betroffenen Leistungen/Dienste zurück.

Im Fall einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung von der vereinbarten Geschwindigkeit bei Internetprodukten oder bei anderen Dienstqualitätsparametern stehen Ihnen folgende Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung: Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung. Über das Bestehen, die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung der Gewährleistungsbehelfe informieren wir Sie gerne im Anlassfall. Sie haben auch die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) (Punkt 4.5der AGB) oder ein Gericht zu wenden.

6 Kontakt

Video-Broadcast GmbH
Romberggasse 3
A-1230 Wien

Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen

Gültig ab 1. 1.2019

1 Leistungsbeschreibung

2 Allgemeines

Die VB Video-Broadcast GmbH (VB) erbringt im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten VB Etherlink Service nach den Bestimmungen des Telekommunikations- gesetzes (TKG 2003), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen  in der jeweils geltenden Fassung sowie nach den für VB Etherlink Service maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, insoweit hier keine von diesen abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, samt allfälligen schriftlichen Individualvereinbarungen.

3 Grundleistung

VB stellt her und überlässt ihrem Kunden innerhalb ihres Netzes im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten an vom Kunden gewünschten Standorten in Österreich einen VB Etherlink Anschluss. Darüber kann (können) ein (mehrere) VB Etherlink Service(s) realisiert werden.

VB Etherlink Anschlüsse und VB Etherlink Services sind dauernd bereitgestellte Anschlüsse und Services mit digitalen Ethernet Schnittstellen und mit in dieser Leistungsbeschreibung angeführten Durchsatzklassen. Alle in dieser Leistungsbeschreibung angeführten technischen Parameter beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf den Layer 2 des OSI-7 Schichtenmodells von VB.

4 Herstellung eines VB Etherlink Anschlusses

VB installiert an jedem inländischen Endpunkt in Absprache mit dem Kunden an einer geeigneten und für eine allfällige Entstörung leicht zugänglichen Stelle eine Anschalteeinrichtung (Customer Premises Equipment - CPE) als Abschluss des VB Etherlink Service (Netzabschlusspunkt – Network Termination Unit - NTU), die durch eine Anschlussleitung mit einem von VB definierten Abschluss (Kabelausmündung, Richtfunk) des bereits bestehenden Teiles des Netzes von VB verbunden ist. Die technische Ausführung des VB Etherlink Anschlusses bleibt der VB überlassen. Die kundenseitigen Schnittstellen (User Network Interface - UNI) von VB zwischen dem Equipment des Kunden und der Layer 2 NTU von VB sind in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben.

Der Standort eines Endpunktes eines VB Etherlink Service wird im Allgemeinen durch Angabe einer Anschrift und der Räumlichkeiten des Kunden (Stock, Stiege, Türnummer usw.) bezeichnet. Werden die Räumlichkeiten des Kunden, in denen von VB Einrichtungen überlassen werden sollen, durch Räumlichkeiten, über die er kein Verfügungsrecht hat, getrennt, wobei dies durch eine unterschiedliche Bezeichnung (z.B. bei Hausnummer, Stiege, Stock, Türnummer usw.) zum Ausdruck kommt, so liegen unterschiedliche Standorte vor.

Mit Ethernet Standleitungsverbindungen (direkt auf der eigenen Glasfaser-LWL bzw. Richtfunk Infrastruktur oder zu gemietet) wird Ihr Firmenstandort direkt an den VB ALL-IP Backbone angebunden, basierend auf Ethernet Technologie. Es handelt sich dabei um eine Anschlussvariante, die den hohen technischen und operativen Anforderungen von Geschäftsanwendungen gerecht wird. Sofern der Kundenstandort nicht durch eigene Infrastruktur entbündelt werden kann, wird die Verbindung vom Kundenstandort bis zum nächsten VB POP mit ausgewählten Partnern realisiert. Bei der Auswahl der Partner wird großer Wert auf Preis- Leistungsverhältnis und Zuverlässigkeit gelegt.

Die Zuführung der Etherlink Standleitungsverbindung kann über folgende Wege erfolgen:

  • Standleitungen auf eigener Infrastruktur (Glasfaser-LWL)
  • Zu gemietete Infrastruktur (über Partner)
  • Richtfunkverbindungen (lizenziert)

Die Herstellung des VB Etherlink Anschlusses insbesondere die Leitungsführung im Netz von VB und die Bereitstellung der Anschlussleitung erfolgt entsprechend den bei VB zur Zeit der Ausführung geltenden Regeln für die Standardinstallation.

Liegt der Standort in einem erhöht blitzgefährdeten Gebiet oder ist eine Beeinflussung durch Fremdspannung zu erwarten, werden von VB (soweit erforderlich) Schutzmaßnahmen gegen Beeinflussungen durch Fremdspannungen getroffen. Ist der Einbau eines Überspannungsschutzes erforderlich, hat der Kunde eine Potentialausgleichsleitung und soweit notwendig, einen 230V Stromanschluss bereitzustellen. In diesem Fall sind Ventilableiter in die Netzstromversorgung bei der Gebäudeeinführung (z.B. Hausanschlusssicherungskasten) durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen zu installieren.

Wird innerhalb von Gebäuden die Führung der Anschlussleitung in Verrohrungen oder Kabelkanälen gewünscht oder ist dies aus anderen nicht von VB zu vertretenden Gründen erforderlich (z.B. Auflage des Verfügungsberechtigten), so sind vom Kunden die entsprechenden Verrohrungen oder Kabelkanäle bereitzustellen. Die Anschlussleitung Cat7 darf nicht mit anderen Leitungen (z.B. elektrischen Leitungen) gemeinsam in einer Verrohrung oder in einem Rohrzug eines Kabelkanals untergebracht werden.

Kann die Anschlussleitung zur Gänze oder in Teilstrecken nicht von VB bereitgestellt werden, so ist die Benützung von privater Infrastruktur gestattet, sofern die in dieser Leistungsbeschreibung angeführten technischen Werte und Schnittstellenbedingungen eingehalten werden. Es obliegt dem Kunden, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Inhaber solcher Dienstleistungen abzuschließen und dafür zu sorgen, dass die Dienstleistungen ständig betriebsbereit gehalten werden.

5 Überlassung eines VB Etherlink Anschlusses

VB überlässt ihrem Kunden einen VB Etherlink Anschluss mit einer der in Tabelle 1 angeführten Bandbreiten und Schnittstellen.

Tabelle 1: Schnittstellenbeschreibung

Die nachfolgenden Parameter gelten für die kundenseitige Schnittstelle (UNI) eines VB Etherlink Anschlusses.

Tabelle 2: Anschlussparameter

6 Überlassung eines VB Etherlink Services

VB überlässt ihrem Kunden ein VB Etherlink   Service mit einer Bandbreiten von 20 MBit/s bis 10 GBit/s.

Die angegebenen Bandbreiten sind Bruttobandbreiten und beinhalten Ethernet Header inkl. VLAN-Tags. Aufgrund des Protokoll Overheads liegt die maximal erreichbare Bandbreite geringfügig unterhalb der angegebenen Bandbreite. Die maximal erreichbare Bandbreite ist abhängig von der Framesize.

Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet:

Bei der in der Tabelle angeführten Bandbreite handelt es sich um die maximale Bandbreite. Die maximale Bandbreite des Internetzugangs richtet sich nach dem gewählten Produkt und ist die technisch mögliche Bandbreite, die zumindest einmal täglich erreicht werden kann. Die maximale Bandbreite entspricht der beworbenen Bandbreite.

Die normalerweise zur Verfügung stehende Download- und Upload-Geschwindigkeit ist jene Geschwindigkeit, die der Kunde zu 95 % der Zeit eines Tages erreicht.

Eine erhebliche Abweichung von der jeweiligen beworbenen Bandbreite kann Auswirkungen haben darauf, wie schnell Sie Informationen und Inhalte über Ihren Internetanschluss abrufen und verbreiten können bzw. wie schnell Sie Anwendungen und Dienste nutzen und bereitstellen können.

Die oben angeführten Bandbreiten werden über das von VB zur Verfügung gestellte Modem unter normalen Betriebsumständen (keine Betriebsstörungen aufgrund unvorhergesehener und vorübergehender Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder auf geplante und von uns vorab angekündigte und zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes erforderliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten an unserem Netz zurückzuführen) erreicht.

Messungen der zur Verfügung stehenden Bandbreite werden insbesondere von folgenden Faktoren erheblich beeinflusst:

  • Keine direkte Ethernet LAN-Verbindung zwischen Modem und Endgerät
  • Übertragungsart und Übertragungsstandard
  • Veraltete bzw. nicht aktualisierte Betriebssysteme
  • Veraltete bzw. nicht aktualisierte Hardware (zB Treiber; Netzwerkkarte)
  • Parallele Nutzung mehrerer Anwendungen (zB E-Mail Programme, Web Browser)
  • Paralleler Betrieb von Geräten, die eventuell auf das Internet zugreifen
  • Nutzung von Firewalls
  • Messung der Bandbreite zu Zielservern, die außerhalb unseres Netzes liegen

Es werden keine Verkehrsmanagement-Maßnahmen gem. TSM -VO durchgeführt. (Art. 4 Abs. 1 lit. a TSM-VO)

Wir bieten Spezialdienste gem. Art. 3 Abs. 5 TSM-VO nicht an. (Art. 4 Abs. 1 lit. c TSM-VO)

6.1 Auswirkungen von Down- und Upload Geschwindigkeiten

Jedes VB Internetprodukt verfügt über eine unterschiedliche Bandbreite. Die nachstehenden Beispiele sollen anhand von typischen Internetdiensten einen Überblick über etwaige Auswirkungen von unterschiedlichen Down- und Upload Geschwindigkeiten geben.

Mit den angegebenen VB Internetprodukten können Sie alle typischen Internetdienste nutzen. Diese Übersicht berücksichtigt die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit und das unbeschränkte Datenvolumen:

7 Service

Tabelle 4: Serviceklassenparameter

  1. VLAN-ID 1002 – 1005 abhängig vom Kundenequipment
  2. Bei Standardherstellung der Anschlussleitung auf Kupfer (größere Anzahl nach Rücksprache mit VB möglich).
  3. Die CE-VLAN Preservation erfordert eine spezielle Service Konfiguration und eine QinQ oder eine port based Übergabe am zentralen Standort. Die 802.1p CoS bits des äußeren S-VLAN Tags werden von VB mit dem Wert 5 übergeben.
  4. CoS Markierung für CIR (High Priority traffic = HP), alle anders markierten Frames werden mit niedriger Priorität (Low Priority = LP) transportiert. Für die Serviceklassen Advanced und Standard müssen die Frames entsprechend dem Standard IEEE 802.1p priorisiert werden.
  5. One way delay bezogen auf 128 Byte Framesize.
  6. gemäß RFC 3393
  7. Maximale Framesize für single tagged / double tagged frames. Inhalt: Für größere Framesizes muss eine Rücksprache mit dem VB erfolgen.
  8. EVC Bandbreite CIR + EIR = PIR. Die Bandbreite eines VB Etherlink Services kann maximal 3 Gbit/s betragen.

8 Verfügbarkeit 

Die mittlere Verfügbarkeit für VB Etherlink Service (Jahresdurchschnitt) beträgt 99,5 %.

Berechnung:

Zur Berechnung der mittleren Verfügbarkeit für Übertragungswege im Sinne dieser Vereinbarung wird ein Beobachtungszeitraum von einem Kalenderjahr herangezogen. Bei einer Dienstleistung deren Lebenszyklus im laufenden Kalenderjahr beginnt oder endet, beginnt oder endet mit diesem Datum der Beobachtungszeitraum.

Verfügbarkeit [A] = Verhältnis der verfügbaren Zeit (MUT) zur Gesamtzeit (MUT+MDT).

A = MUT / (MUT + MDT)

A [%] im Monat = A*100

MDT is the mean down time [in Minuten] MUT is the mean up time [in Minuten]

Ausnahmen:

Höhere Gewalt, angekündigte Wartungsarbeiten innerhalb der vereinbarten Wartungsfenster sowie Fremdverzögerungen bei der Entstörung werden nicht bei der Verfügbarkeitsberechnung berücksichtigt.

Dem Kunden steht im Rahmen der definierten Verfügbarkeit zu jedem Zeitpunkt die definierte Datenübertragungsrate zur Verfügung. Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger

Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen erforderlich ist, ist VB berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen.

VB wird die von einer vorhersehbaren Unterbrechung oder Betriebsunfähigkeit betroffenen Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Werktage vorher benachrichtigen.

9 Entstörung

9.1 Entstörzeit

Als Entstörzeit gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung eines VB Etherlink Service durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch VB verursacht werden, werden in der Entstörzeit nicht berücksichtigt.

9.2 Entstörzeitraum

Der Entstörzeitraum ist der Zeitraum, in dem die Entstörung eines VB Etherlink  Service durchgeführt wird. Zeiten außerhalb des Entstörzeitraumes können die Entstörung unterbrechen.

9.3 Reaktionszeit

Die Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung eines VB Etherlink Service und der Bestätigung der Störungsübernahme durch die für die Störungsbehebung verantwortliche Stelle von VB. Die Bestätigung der Störungsübernahme erfolgt telefonisch oder auf elektronischem Weg. Kann eine Bestätigung der Störungsübernahme aus Gründen, die nicht von VB zu vertreten sind, nicht erfolgen, gilt dies als Fremdverzögerung. Nach der Bestätigung der Störungsübernahme wird unverzüglich mit der Störungseingrenzung begonnen.

9.4 Fremdverzögerung

Fremdverzögerungen sind Verzögerungszeiten, welche die Entstörung eines VB Etherlink Service beeinflussen und vom Kunden oder von Dritten, die dem Kunden zu Vertragsleistung verpflichtet sind, verursacht werden.

9.5 Wartungsfenster

Das Wartungsfenster ist der Zeitraum, welcher VB für anfallende Wartungsarbeiten im Netz zur Verfügung steht. Leistungsunterbrechungen eines VB Etherlink Services infolge von angekündigten Wartungsarbeiten werden bei der Berechnung der Entstörungszeiten und der mittleren Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.

10 Service Level Agreement (SLA)

Der VB Etherlink  SLA  wird individuell an die Kundenanforderungen  angepaßt.

11 Realisierungszeiten

Die Realisierungszeiten verstehen sich ab dem Einlangen der Auftragserteilung bei den zuständigen Stellen von VB. Die Auftragserteilung muss alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten/Informationen beinhalten.

11.1 Herstellung VB Etherlink Anschluss

VB Etherlink Anschlüsse mit

  • Bei LWL-Anschlussleitungen erfolgt die Realisierung der Dienstleistung umgehend nach Abschluß gegebenenfalls erforderlicher Grab- und Verlegearbeiten
  • Bei Richtfunkverbindungen erfolgt die Realisierung umgehend nach bescheidmäßiger Frequenzzuteilung durch das Fernmeldebüro.

12 Vertragsdauer

Die Vertragsdauer wird individuell entsprechend der Kundenanforderung vertraglich festgelegt.

13 Entgeltbestimmungen

Alle angeführten Entgelte in EUR sind  exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die Entgelte in Euro ohne Umsatzsteuer (Nettoentgelte).

14 Herstellung

14.1 Herstellung VB BusinessPark Fiber Etherlink

Für neu zu verlegende Leitungsabschnitte zwischen der Kabelausmündung und dem Endpunkt des VB Etherlink Anschlusses Fiber BusinessPark am Kundenstandort werden die entsprechenden Vorleistungen (sämtliche Verkabelungs-, Wiederherstellungsarbeiten für die Verlegung), falls diese nicht vom Kunden erbracht wurden, nach Aufwand abgerechnet.

Sind für den VB Etherlink Anschluss Schutzmaßnahmen gegen Beeinflussungen durch Fremdspannungen nötig, wird deren Herstellung nach Aufwand abgerechnet.

14.2 Herstellung VB Richtfunk Etherlink

Für neu zu errichtende Richtfunkanlagen des VB Etherlink Anschlusses Richtfunk am Kundenstandort werden die entsprechenden Vorleistungen (sämtliche Verkabelungs-, Montagearbeiten für den Mast und Antennenbau), falls diese nicht vom Kunden erbracht wurden, nach Aufwand abgerechnet.

Sind für den  VB Etherlink Anschluss Schutzmaßnahmen gegen Beeinflussungen durch Fremdspannungen nötig, wird deren Herstellung nach Aufwand abgerechnet.

15 Überlassung

15.1 Tarifierungsgrundsätze

Für die Überlassung eines VB Etherlink Services ist ein monatliches Entgelt zu bezahlen. Die Höhe des Entgeltes ist von der gewünschten Bandbreite abhängig.

16 Monatliche Entgelte

16.1 Businesspark Fiber Etherlink

16.2 Business Richtfunk Etherlink

17 Mindestvertragsbindung

Es besteht keine Mindestvertragsbindung , sofern keine Mindestvertragsbindung im Rahmen einer Aktion gesondert vereinbart wurde

18 Entschädigungs- oder Erstattungsregelung

Kurzfristige Unterbrechungen oder Störungen unserer Leistungen/Dienste im Ausmaß bis zu maximal einem Kalendertag pro Monat, die auf geplante und von uns vorab angekündigte Wartungs- oder Reparaturarbeiten an unserem Netz zurückzuführen sind, gelten nicht als Verletzung von vertraglichen Pflichten.

Wenn wir die vertraglich vereinbarte Leistungsqualität nach den für Ihr Produkt geltenden Leistungsbeschreibungen länger als einen vollen Kalendertag nicht erbringen, dann bekommen Sie von uns für die Dauer der Nichterbringung das anteilige Grundentgelt für die von der Unterbrechung betroffenen Leistungen/Dienste zurück.

Im Fall einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung von der vereinbarten Geschwindigkeit bei Internetprodukten oder bei anderen Dienstqualitätsparametern stehen Ihnen folgende Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung: Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung. Über das Bestehen, die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung der Gewährleistungsbehelfe informieren wir Sie gerne im Anlassfall. Sie haben auch die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) (Punkt 4.5 der AGB) oder ein Gericht zu wenden.

19 Kontakt

Video-Broadcast GmbH
Romberggasse 3
A-1230 Wien

Service Hotline +43 1 999 333

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

  • CE - Customer Edge
  • CPE - Customer Premises Equipment
  • CIR - Commited Information Rate
  • EIR - Excess Information Rate
  • EVC - Ethernet Virtual Circuit
  • IEEE - Institute of Electrical and Electronics Engineers
  • IP - Internet Protocol
  • L2 - OSI Layer 2
  • L3 - OSI Layer 3
  • LAN - Local Area Network
  • MAC - Media Access Control
  • NNI - Network Network Interface
  • NTU - Network Termination Unit
  • OSI - Open Systems Interconnection
  • PIR - Peak Information Rate
  • RSTP - Rapid Spanning Tree Protocol IEEE 802.1w, IEEE 802.1D-2004
  • SLA - Service Level Agreement
  • STP - Spanning Tree Protocol IEEE 802.1D
  • UNI - User Network Interface

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